Vermischtes - Prozesse
Mutmaßliche Vierfachmörder von Eislingen sind voll schuldfähig
12.03.2010 - 20:16 Uhr
Psychiatrisches Gutachten im Prozess vor dem Ulmer Landgericht
Ulm (ddp). Gestern war der Tag des psychiatrischen Gutachters Dr. Peter Winckler. Den ganzen Tag referierte er vor der 6. Großen Jugendkammer des Ulmer Landgerichts über die beiden Angeklagten Frederik B. (20) und Andreas H. (19). Beide sind seiner Auffassung nach voll schuldfähig. Eine eindeutige Empfehlung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden sei, konnte Winckler nicht abgeben.
Bei Frederik B. diagnostizierte der Psychiater das Asperger-Syndrom, eine leichte Form von Autismus. Doch diese Erkrankung führe nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Ein wichtiger Punkt ist für Winckler die Frage der Abhängigkeit Frederiks von Andreas. Während Frederik die Beziehung zu seinem Freund als einseitig schildere - er habe immer bewundernd zu ihm aufgeblickt, er sei sein «Freund fürs Leben» gewesen - sage Andreas, es sei eine gleichberechtigte Beziehung gewesen. Dieses Thema ist deshalb so wichtig, weil Winckler unter anderem daran festmacht, ob Frederick nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll oder nicht. In diesem Fall drohten ihm zehn Jahre Höchststrafe, sonst lebenslang.
Die beiden Freunde sollen in der Nacht zu Karfreitag die Eltern und Schwestern von Andreas gemeinsam mit 30 Schüssen ermordet haben. Bevor jedoch Hans-Jürgen (57) und Else H. (55) sterben mussten, waren die mutmaßlichen Mörder noch in die Kneipe gegangen, wo sich das Ehepaar aufhielt - zu diesem Zeitpunkt waren die Schwestern Annemarie (22) und Christin (24) bereits tot. «Dies weist auf eine Selbstbeherrschung der Täter hin, die einem das Blut in den Adern gefrieren lässt», sagte Winckler. «Es ist eine ungeheuerliche Dimension, dass beide gewusst haben, sie begegnen dort ihren späteren Opfern.
Dennoch sei es schwierig zu beurteilen, ob Frederik nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei. »Die Frage nach dem Tatmotiv ist für mich komplett offen geblieben« sagte Winckler - und dies sei sein Problem. So kam er zu dem Schluss: Wenn Frederik aus falsch verstandener Freundschaft zu Andreas gemordet habe und das Motiv im familiären Bereich liege, »dann wäre in der Konsequenz die Anwendung von Jugendstrafrecht zu empfehlen«. Sollte die Kammer aber zu dem Schluss kommen, dass Habgier das Motiv für die Morde gewesen sei - davon geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aus -, dann sei er sich da nicht mehr sicher. Eine klare Empfehlung sprach er für diesen Fall nicht aus.
Der Blick in Frederiks Zukunft fiel düster aus: »Eine ausgesprochen ungünstige Gefährlichkeitsprognose« sah Winckler, schließlich habe nach Einbrüchen und Diebstählen im Laufe der Jahre die Schwere der Taten immer weiter zugenommen. »Ich sehe ein ganz klares Therapieerfordernis«, meinte der Psychiater, fügte aber hinzu: »Die Behandlung wird nicht einfach sein.« Sollte eine Therapie scheitern, sei die weitere Prognose sehr ungünstig - »ich sage das ausdrücklich mit Blick auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung«.
Die abschließenden Empfehlungen zu Andreas H. will Winckler erst am nächsten Verhandlungstag, dem 22. März, abgeben. Doch er ließ bereits durchblicken, dass er nicht alles glaube, was dieser erzählt habe. »Die zentrale Frage ist doch: Was ist mit der Familie H. losgewesen?« Doch bei Andreas müsse man aufpassen: »Was ist Inszenierung, was ist Theaterdonner?« Andreas selber hatte Winckler gegenüber gesagt: »Ein hartes Urteil würde niemandem nutzen.« Er habe den Wunsch, »irgendwann ein normales und geregeltes Leben zu führen."
(ddp)
12.03.2010 - 20:16 Uhr | News-ID: 45851 | 34 Aufrufe
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