Vermischtes - Prozesse
«Keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht»
13.08.2010 - 14:13 Uhr
Gericht weist Schröders Klage gegen «Hamburger Morgenpost» ab
Hamburg (ddp). Die «Hamburger Morgenpost» hat nach der Veröffentlichung über die angebliche Anwesenheit von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) bei der Trunkenheitsfahrt von Margot Käßmann vor Gericht einen Erfolg erzielt. Die Klage des Altkanzlers auf Abdruck einer Richtigstellung wurde am Freitag vom Hamburger Landgericht zurückgewiesen. In der Berichterstattung habe es «keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht» gegeben, sagte der Vorsitzende Richter.
So sei es für sich genommen nicht rufschädigend, neben der damaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche im Auto gesessen zu haben. Denn in dem umstrittenen Artikel schwinge nicht mit, dass der Altkanzler in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Alkoholisierung stand oder gewusst habe, dass die Bischöfin alkoholisiert gewesen sei. Zwischen den Parteien sei allerdings unstreitig geblieben, dass Schröder bei der fraglichen Autofahrt nicht der Beifahrer war.
Käßmann war im Februar als EKD-Ratsvorsitzende zurückgetreten, nachdem sie betrunken am Steuer ihres Dienstwagens von der Polizei gestoppt worden war. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hatte in seinem Blog behauptet, Schröder habe während der Fahrt auf dem Beifahrersitz gesessen. Schröder war der Behauptung im April mit einer eidesstaatlichen Versicherung entgegengetreten und hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der Steinhöfel die Behauptung verboten wurde. «Die Hamburger Morgenpost» hatte in ihrer Wochenendausgabe vom 3. April über den Fall berichtet.
(ddp)
13.08.2010 - 14:13 Uhr | News-ID: 72515 | 263 Aufrufe
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