Vermischtes - Medien

«taz»-Geschäftsführung klagt gegen Betriebsrat

06.07.2010 - 14:48 Uhr

Ein erster Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Berlin endete am Dienstag ergebnislos

Berlin (ddp). Die Geschäftsführung der «taz» fechtet die Wahlen zum Betriebsrat der Zeitung an. Nach ihrer Meinung standen bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr Mitarbeiter auf den Wahllisten, die nicht wahlberechtigt gewesen seien. Außerdem wurde mit dem Spanien-Korrespondenten Reiner Wandler ein Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt, der nach Argumentation der Geschäftsführung rechtlich kein angestellter Arbeitnehmer ist.

Wandler ist Pauschalist der «taz», der nach eigenen Angaben aber hauptsächlich für das Berliner Blatt schreibt und für andere Tätigkeiten eine Genehmigung benötigt. Ein erster Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Berlin endete am Dienstag ergebnislos.

Der Betriebsrat geht davon aus, dass mit der Anfechtung die gesetzlich festgelegte Freistellung eines Mitglieds aus dem Betriebsrat verhindert werden soll. In der Vergangenheit hatte der «taz»-Betriebsrat auf eine Anfechtung als Kompromiss auf die Freistellung eines Mitglieds verzichtet.

Die Verhandlung soll im Oktober fortgesetzt werden. Dann soll unter anderem festgestellt werden, ob Wandler als freier oder fester Mitarbeiter einzustufen ist.

Auch die Betriebsratswahl des «taz»-Standorts in Hamburg wurde von der Geschäftsführung angefochten. Die Sache wird ebenfalls im Oktober vor Gericht verhandelt.

(ddp)

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