Vermischtes - Prozesse

Bewährungsstrafe für fahrlässige Tötung des Sohnes

22.02.2012 - 13:51 Uhr

28-Jähriger schüttelte Baby aus Panik - Richter verlangt bessere Aufklärung

Braunschweig (dapd). Wegen der fahrlässigen Tötung seines fünf Wochen alten Sohnes ist ein 28 Jahre alter Mann am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Braunschweig verhängte gegen den Mann eine einjährige Haftstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Er hat das Leben des Kindes retten wollen", sagte Richter Wilfried Knieriem in seiner Urteilsbegründung. In seiner Angst, das Baby könne ersticken, habe der Mann aber das falsche Rettungsmittel gewählt.

Er schüttelte den Säugling heftig. Das Baby erlitt dabei so schwere Hirnverletzungen, dass es 14 Tage später im Krankenhaus starb. Das Schwurgericht hatte zu prüfen, ob der Mann vorsätzlich handelte. Die Richter verneinten dies. Knieriem sprach von einer Stresssituation, in der sich der junge Vater befunden habe. Es sei nicht in sein Bewusstsein gedrungen, dass er das Kind mit dem Schütteln lebensgefährlich verletzen könnte.

Der Werkzeugmechaniker hatte im Prozess geschildert, seinen Sohn im Oktober 2010 gefüttert und ihn nach kurzer Abwesenheit mit rotem Kopf vorgefunden zu haben. Da das Kind beim Klopfen auf den Rücken keine Reaktion gezeigt habe, schüttelte er es in panischer Angst. Erst da habe das Baby wieder geschrien. Zwar brachten die Eltern ihr Kind ins Krankenhaus, aber es hatte irreparable Hirnschäden erlitten.

Knieriem warf dem Angeklagten vor, sich vor der Geburt des Kindes nicht besser über den Umgang mit Babys informiert zu haben. Die Lebensgefahr durch Schütteln kleiner Kinder müsse aber auch in der Öffentlichkeit stärker präsent sein, forderte der Richter.

Im Prozess hatte die Kammer die scheinbar emotionslose Art des Angeklagten thematisiert. Knieriem sagte in der Urteilsbegründung, das Verhalten des 28-Jährigen sei wohl Fassade gewesen. "Wir glauben, dass ihn das erheblich mitgenommen hat", betonte der Richter. Er ermahnte den Angeklagten, sich während seiner Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen zu lassen. "Denken Sie an die Dinge, die wir hier erörtert haben", sagte er zu dem Mann.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sah aber von der geforderten Geldauflage ab. Da Anklage und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil umgehend rechtskräftig.

(dapd nachrichtenagentur)