Vermischtes - Medien
Bundesgericht urteilt über Rechtmäßigkeit von PC-Gebühren
17.02.2010 - 14:02 Uhr
Ein Termin für die Revisionsverhandlung steht noch nicht fest
Leipzig (ddp). Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet noch in diesem Jahr in einem Grundsatzverfahren über die Rechtmäßigkeit von Rundfunkgebühren für Internet-PC. Anlass ist die Klage eines Anwalts gegen den Südwestrundfunk (SWR), der in seiner Kanzlei einen internetfähigen Computer mit DSL-Anschluss betreibt, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Der Rechner könne zwar Radio- und Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen, er nutze dies aber nicht, sondern brauche den Rechner ausschließlich für Schreibarbeiten und berufliche Recherche, argumentierte der Anwalt.
In erster Instanz war dem Anwalt Recht gegeben worden. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage hingegen ab. Ein Termin für die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht steht noch nicht fest.
Seit 2007 besteht eine grundsätzliche Gebührenpflicht für internetfähige Computer, wovon Privat-PC jedoch weitgehend ausgenommen sind.
(ddp)
17.02.2010 - 14:02 Uhr | News-ID: 40729 | 167 Aufrufe
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