Vermischtes - Prozesse

Erscheinen von Prinzessin Caroline vor Hildesheimer Gericht ungewiss

23.11.2009 - 19:47 Uhr

Gericht hat die Prinzessin im Körperverletzungsprozess gegen Prinz Ernst August vorgeladen

Hildesheim (ddp). Die im Körperverletzungsprozess gegen Ernst August Prinz von Hannover für Donnerstag als Zeugin geladene Ehefrau des Angeklagten, Caroline von Monaco, wird möglicherweise nicht vor dem Landgericht in Hildesheim erscheinen. Sie habe durch den Staatsminister des Fürstentums mitteilen lassen, dass sie an diesem Tag nicht vor dem Gericht aussagen werde, sagte am Montag ein Gerichtssprecher in Hildesheim. Sie sei aufgrund von Verpflichtungen, die sie bereits vor längerer Zeit im Rahmen einer Auslandsreise übernommen habe, verhindert und könne der Vorladung daher nicht Folge leisten.

Der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer habe sich in einem Antwortschreiben verwundert gezeigt. Er habe darauf hingewiesen, dass der Vernehmungstermin langfristig mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt worden sei, sagte der Sprecher. Zudem sei die Bereitschaft der Zeugin, an diesem Tag auszusagen, vor Absendung der Ladung von der Verteidigung des Angeklagten noch ein weiteres Mal ausdrücklich bestätigt worden.

Der Vorsitzende der Strafkammer bat in dem Antwortschreiben um schnellstmögliche Auskunft darüber, ob Caroline von Monaco zum anberaumten Vernehmungstermin am 26. November nicht doch erscheinen werde beziehungsweise, ob sie bereit sei, zu einem neu anzuberaumenden Termin im Dezember oder in der ersten Januarhälfte 2010 in Hildesheim zu erscheinen oder ob sie grundsätzlich nicht an einer Vernehmung in der öffentlichen Berufungsverhandlung teilnehmen wolle.

Bislang gebe es noch keine Antwort aus Monaco auf das Schreiben, sagte der Sprecher. Damit sei weiterhin ungewiss, ob die Adlige am Donnerstag vor dem Landgericht erscheine.

Sie soll ihren Mann in dem wieder aufgenommenen Berufungsverfahren vor Gericht entlasten. Der 55-jährige Ernst August muss sich wegen eines Angriffs auf den deutschen Hotel- und Discobesitzer Josef Brunlehner in Kenia vor neun Jahren verantworten. In dieser Sache wurde er bereits 2004 zu einer Geldstrafe verurteilt, im jetzigen Berufungsverfahren strebt er eine mildere Strafe an.

(ddp)

nachrichten, presse, verlag, zeitschrift, aktuelle nachrichten, artikel, zeitschriften, zeitungen, medien, politik, wirtschaft, kultur