Politik - Geschichte
Gericht: Sperrung von Eichmann-Akten durch Kanzleramt rechtswidrig
30.04.2010 - 12:02 Uhr
Argentinische Journalistin mit Klage erfolgreich
Leipzig (ddp). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Weigerung des Bundeskanzleramts zur Herausgabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann an eine argentinische Journalistin für rechtswidrig erklärt. Die vom Bundeskanzleramt geltend gemachten Geheimhaltungsgründe seien nur teilweise berechtigt und erlaubten zudem keine vollständige Zurückhaltung, entschied der zuständige Fachsenat des Gerichts nach Studium der Akten, wie am Freitag in Leipzig mitgeteilt wurde.
Das Bundeskanzleramt hatte seine Weigerung zur Herausgabe der aus den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Unterlagen unter anderem damit begründet, dass eine Offenlegung dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten könnte. Die Akten beträfen unter anderem Dokumente, die von einem ausländischen Nachrichtendienst stammten, der einer Veröffentlichung nicht zugestimmt habe. Eine Geheimhaltung sei aus außenpolitischen Gründen, insbesondere der Nahost-Politik, erforderlich.
Adolf Eichmann war einer der Hauptverantwortlichen für die Deportation und Ermordung Tausender Juden durch das NS-Regime. Der ehemalige SS-Obersturmbannführer Eichmann war nach dem Zweiten Weltkrieg unerkannt nach Südamerika geflohen und nach seiner Enttarnung 1960 vom israelischen Geheimdienst Mossad in Argentinien gefangen genommen und später in Israel exekutiert worden.
(AZ: BVerwG 20 F 13.09 - Beschluss vom 19. April 2010)
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(ddp)
30.04.2010 - 12:02 Uhr | News-ID: 55602 | 324 Aufrufe
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