Politik - Verfassungsgericht
Karlsruhe urteilt am 9. Februar über «Hartz IV»-Regelsätze
22.01.2010 - 15:17 Uhr
Debatte über angeblich faule Leistungsempfänger verschärft sich
Karlsruhe/Berlin (ddp). Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. Februar sein mit Spannung erwartetes Urteil zu den «Hartz-IV»-Regelsätzen verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Unterdessen verschärfte sich die von der «Bild»-Zeitung und vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) angestoßene Debatte über angeblich faule «Hartz-IV»-Empfänger.
Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer mahnte am Freitag zu einem «würdigen Umgang» mit Menschen, die ihre Arbeit verloren haben. Hierüber sollte es einen «gesellschaftlichen Konsens» geben, sagte er. Als «bodenlose Frechheit» bezeichnete DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die Ansicht, dass «Hartz IV» eine bequeme Hängematte sei, in der man faul werde. Anstatt den Schwächsten «kollektives Schmarotzertum» zu unterstellen, müsse alles dafür getan werden, Arbeitslose individuell zu qualifizieren.
Die «Bild»-Zeitung hatte ihren umstrittenen Bericht unter der Überschrift «Macht ´Hartz IV´ faul?» am 19. Januar veröffentlicht. Koch hatte gefordert, jedem «Hartz-IV»-Empfänger müsse abverlangt werden, als Gegenleistung für staatliche Unterstützung eine Beschäftigung auszuüben. Niemand dürfe das Leben mit «Hartz IV» als angenehme Variante ansehen. Buntenbach betonte, bereits heute müssten Arbeitslose jeden Job auch weit unter Tarif bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit annehmen.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband erhob Vorwürfe gegen «Bild». Die Berechnungen, die die Zeitung veröffentlicht habe, seien allesamt falsch und in der deutlichen Absicht manipuliert, Stimmung gegen «Hartz IV»-Bezieher zu machen, erklärte der Verband in Berlin mit. «Bild» wollte sich auf ddp-Anfrage zunächst nicht äußern und die Berechnungen überprüfen.
Linke-Vizechef Klaus Ernst sagte, die Unterstellung, «Hartz IV» würde zur Faulheit animieren, weil sich Arbeit für die Betroffenen nicht lohne, verdrehe die Tatsachen ins Absurde. «Nicht Hartz IV ist zu hoch, die Löhne sind zu niedrig», betonte Ernst. Er forderte einen «flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde».
In der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts im Oktober hatte der Erste Senat starke Zweifel daran geäußert, ob die «Hartz-IV»-Regelsätze für Kinder verfassungsgemäß sind. Es geht darum, ob die Sätze zu niedrig sind und ob der Mindestbedarf für Kinder einfach in Form eines Abschlags vom Erwachsenen-Satz abgeleitet werden darf oder eigens ermittelt werden muss.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte in der Verhandlung gesagt, das Verfassungsgericht prüfe die Inhalte und Grenzen eines «Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums». Die Bundesregierung hatte in Karlsruhe die «Hartz-IV»-Sätze verteidigt. Sie seien «ausreichend» und «korrekt ermittelt».
Das Verfassungsgericht entscheidet über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts. In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit «Hartz IV» aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt.
Da die Klagen sich auf den Start der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» im Januar 2005 beziehen, geht es formal um die damals geltenden Sätze. So bekamen Kinder unter 14 Jahren ursprünglich einen Regelsatz von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze für das Sozialgeld zum 1. Juli 2009 nach Alter gestaffelt und leicht erhöht - und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat (ursprünglich 345 Euro).
(ddp)
22.01.2010 - 15:17 Uhr | News-ID: 35317 | 116 Aufrufe
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Aktualisierung dieser Meldung am 22.01.2010 - 18:46 Uhr






