Vermischtes - Medien

Medienaufsicht untersagt Glücksspielwerbung bei Sport1

18.10.2011 - 20:08 Uhr

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet TV-Werbung für öffentliches Glücksspiel

München/Berlin (dapd). Der Sender Sport1 darf nach einer Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) keine Werbung für den Wettanbieter "bet-at-home.com" mehr ausstrahlen. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbiete TV-Werbung für öffentliches Glücksspiel, teilte die ZAK am Dienstag zur Begründung mit. Das Kontrollgremium hatte die Werbung im August beanstandet. Dennoch strahlte der Sender demnach weiterhin zahlreiche unterschiedliche Werbeformen für den Sportwettenanbieter aus. Der Sender hat gegen die Beanstandung geklagt. Das Verfahren ist laut ZAK noch anhängig.

Der Sender wollte sich auf dapd-Anfrage nicht zu der Entscheidung äußern. Sport1 liege noch kein Bescheid der zuständigen bayerischen Landesmedienanstalt vor, sagte ein Sprecher.

(dapd nachrichtenagentur)