Vermischtes - Brauchtum

Nicht jeder Mund will einen Kuss

24.02.2011 - 15:57 Uhr

Mit "Landeerlaubnis" beim Karneval auf Nummer sicher gehen

Köln/Brühl (dapd). Ein "Bützje" (Küsschen) in Ehren, kann keiner verwehren - für Narren im Straßenkarneval mag Kussfreiheit selbstverständlich sein. Doch auf firmeninternen Fastnachtfeiern ist Vorsicht geboten. "Kollegen gegen deren Willen zu küssen, stellt auch zum Karneval eine sexuelle Belästigung dar", sagt Michael Felser, Anwalt für Arbeitsrecht und Karnevalsexperte in Brühl. Und die kann arbeits- und strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Wer sich als wackerer Jecke durch die Belegschaft küssen wolle, tue gut daran, vorher um "Landeerlaubnis" zu fragen, empfiehlt Felser. Auch wenn ein "Bützje" kein Ausdruck sexuellen Begehrens, sondern eine karnevalistische Gepflogenheit ist, besteht rein rechtlich gesehen kein Unterschied zu einem "normalen" Kuss.

Die lockere Atmosphäre auf Betriebsfeiern setze die Hemmschwelle zwischen Kollegen immer etwas herab, Karneval sei da keine Ausnahme, erklärt der Experte. Dabei könne es zu Vertraulichkeiten kommen, die nicht unbedingt von jedem gewollt seien. Manch ein diskretes, aber bestimmtes Nein werde dann schon mal überhört. Alkohol sei im übrigen keine Entschuldigung für unkontrollierte Lust.

Oft gehe sexuelle Belästigung von männlichen Kollegen aus, sagt der Anwalt, der selbst Mitglied in einem Karnevalsverein ist. "Belästigung fängt da an, wo Grenzen überschritten werden." Diese Grenzen definiere jeder für sich selbst. Spätestens wenn die begehrte Kollegin sagt: "Finger weg" oder "Lass das" oder andere eindeutige Signale gibt, ist es an der Zeit, sie in Ruhe zu lassen und sich zu entschuldigen.

Sexuelle Belästigung kann ein Straftatbestand sein. Die Kölner Rechtsanwältin Nathalie Oberthür weist darauf hin, dass Verstöße eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung zur Folge haben können. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Arbeitgeber die Pflicht, sich hinter das Opfer zu stellen.

"Die Schwierigkeiten bei sexueller Belästigung liegen nicht im rechtlichen, sondern im tatsächlichen Bereich", betont Oberthür. Wenn Zeugen fehlten, sei es im Nachhinein meist schwer festzustellen, was genau passiert sei. Die Sensibilität für dieses Problem sei in Unternehmen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Vorwürfe würden von Vorgesetzten in der Regel sehr ernst genommen.

Bei kleinen, einmaligen Fehltritten sollten Betroffene den Fall nicht gleich an die große Glocke hängen, raten die Rechtsexperten. Besser sei es, den Möchtegern-Don-Juan zur Seite zu nehmen und ihm unter vier Augen zu sagen, dass kein Interesse an einer Beziehung bestehe und er dies respektieren möge, empfiehlt Felser. Zeugen könnten bei einer diskreten Bereinigung der Situation eher hinderlich sein, denn "sie bedeuten, dass jemand sein Gesicht verliert".

Dass es in der Karnevalszeit insgesamt häufiger zu körperlicher Nähe kommt als außerhalb des närrischen Treibens, liegt in der Natur des Festes. Allerdings stuften dies nur wenige als sexuelle Belästigung ein, eben weil die Hemmschwelle deutlich niedriger sei als sonst, sagt der Kölner Psychologe Manuel Tusch. Wer also Kollegen beim Karneval einen feuchtfröhlichen Kuss ins Gesicht drückt, kann bei den meisten auf Milde hoffen. Bisher jedenfalls hat sich wegen sexueller Belästigung beim Unternehmenskarneval noch niemand vor Gericht beschwert.

(dapd nachrichtenagentur)