Vermischtes - Prozesse

Plädoyers im Revisionsprozess um getötetes Neugeborenes

08.02.2010 - 21:17 Uhr

Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes

Kassel (ddp-hes). Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod eines Säuglings hat die Staatsanwaltschaft vor dem Kasseler Landgericht am Montag eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung verlangte eine Entscheidung wie im ersten Verfahren. Im November 2008 war die 33-jährige Angeklagte aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe diese Entscheidung als fehlerhaft aufgehoben hatte, wird der Fall derzeit vor einer anderen Strafkammer des Kasseler Gerichts erneut verhandelt. Am Freitag soll das Urteil verkündet werden.

Die 33-Jährige hatte ihre Schwangerschaft vor ihrem Lebensgefährten geheim gehalten. Zur Geburt meldete sie sich in einem Krankenhaus im nordhessischen Fritzlar unter falschem Namen an und brachte dort ihren Sohn im Oktober 2007 per Kaiserschnitt zur Welt. Wenige Stunden nach der Entbindung verließ sie die Klinik heimlich mit ihrem Kind.

Als die Polizei die Frau vier Tage später in der Wohnung ihrer Eltern fand, lag die Leiche des Säuglings tot im Kofferraum ihres Autos - verpackt in einen Pappkarton und einen Müllsack. Wie im ersten Prozess hatte die Angeklagte auch im neuen Verfahren beteuert, sie habe ihren Sohn nicht töten wollen. Das Kind sei gestorben, als sie es auf der Rückfahrt von der Klinik habe beruhigen wollen. Dabei habe sie es möglicherweise zu lange an sich gedrückt.

(ddp)

08.02.2010 - 21:17 Uhr | News-ID: 38812 | 17 Aufrufe

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