Wirtschaft - Tarife
Postmindestlohn ist rechtswidrig
28.01.2010 - 15:32 Uhr
Mitbewerber vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
Leipzig (ddp). Der Postmindestlohn ist rechtwidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Es gab damit einer entsprechenden Klage der Mitbewerber der Deutschen Post AG statt. ver.di und der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste hatten sich im September 2007 auf einen Mindestlohn von 8,40 bis 9,80 Euro geeinigt, der für rund 200 000 Beschäftigte in der Branche gilt. Bereits 2008 hatten das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Post-Mindestlohn für verfassungswidrig erklärt.
(ddp)
28.01.2010 - 15:32 Uhr | News-ID: 36580 | 104 Aufrufe
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