Politik - Prozesse
Prozess gegen «Blood and Honour»-Mitglieder ohne Hauptperson
04.11.2009 - 14:46 Uhr
Hauptverantwortlicher Marcel P. bereits vor drei Jahren in die USA ausgewandert
Frankfurt/Main (ddp-hes). Der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks «Blood and Honour» hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt ohne die Hauptperson begonnen. Der ehemalige Chef der «Sektion Südhessen», Marcel P., sei bereits vor drei Jahren in die USA ausgewandert, sagte die Staatsanwältin in Frankfurt. Die Mehrzahl der 36 Vorwürfe der Anklage richteten sich gegen ihn. Olaf G. werden drei Fälle zur Last gelegt, Thomas H. fünf Fälle. Beide sollen bei der Organisation und Durchführung von Konzerten rechtsextremer Skinheadbands mitgeholfen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft allen drei Angeklagten Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Die deutsche Division des rechtsextremen Netzwerks war 2000 verboten worden, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete. Die Angeklagten sollen von 2003 bis 2007 der «Sektion Südhessen» der verbotenen Organisation angehört und in diesem Zeitraum insgesamt neun rechtsextreme Skinheadkonzerte organisiert haben. Außerdem soll maßgeblich Marcel P. Tonträger mit volksverhetzenden Liedern und Kleidung mit entsprechenden Symbolen vertrieben haben.
Die Konzerte mit einschlägigen Skinheadbands fanden nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor allem in Sachsen statt. Dabei seien Bands wie Avalon, Spreegeschwader, Hauptkampflinie und Confident aufgetreten. Sowohl Thomas H. als auch Olaf G. sollen bei der Organisation von einzelnen Konzerten beteiligt gewesen sein.
Der Anwalt des 36 Jahre alten Olaf G. wies die Vorwürfe zurück: Sein Mandant sei weder Mitglied irgendeiner Sektion von «Blood and Honour» gewesen noch habe er Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verbreitet. Der Anwalt des 31 Jahre alten Thomas H. sagte, dass sich aus der Aktenlage keine Vorwürfe von Straftaten gegen seinen Mandanten ergeben würden. «Konzerte organisieren darf man», betonte der Anwalt.
(ddp)
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