Vermischtes - Prozesse

RTL wehrt sich gegen Zahlungs- und Unterlassungsklage

25.01.2010 - 07:34 Uhr

Beratungsgespräch eines Arztes heimlich aufgezeichnet

Düsseldorf (ddp). Der Fernsehsender RTL wehrt sich heute vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen eine Zahlungs- und Unterlassungsklage. Wie das Gericht mitteilte, hatte das Landgericht Kleve den Sender im vergangenen Jahr wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Zahlung von 15 000 Euro verurteilt. Zudem hatte das Landgericht Düsseldorf RTL untersagt, Ton- und Bildaufnahmen in den Praxisräumen eines Arztes zu machen.

Für die RTL-Sendung «Extra» vom 29. Juni 2009 war für die Reportage «Gedopt am Arbeitsplatz» heimlich ein Beratungsgespräch eines Arztes mit einer Reporterin, die sich als Patientin ausgegeben hatte, aufgenommen worden. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf verletzen die Aufnahmen den Arzt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Sender wehrt sich dagegen. RTL beruft sich auf die Pressefreiheit. Solche Recherchen müssten möglich sein.

(ddp)

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