Vermischtes

Richter regt Einstellung im Verfahren um zweiten toten Zwilling an

23.11.2009 - 20:01 Uhr

Gutachter schließt Bewusstseinsstörung bei Angeklagter nicht aus

Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Die Mutter der toten Zwillinge von Biesenthal muss sich möglicherweise nur wegen einer der beiden angeklagten Kindstötungen juristisch verantworten. Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) regte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs am Montag an, das Verfahren im Fall der Tötung des zweiten Zwillingskindes vorläufig einzustellen. Bei diesem Fall sei eine Schuldunfähigkeit der Angeklagten nicht auszuschließen. Eine solche Einstellung ist möglich, wenn die Verurteilung wegen der im anderen Fall zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Fuchs gab den Verfahrensbeteiligten bis Dienstag Zeit, sich zu äußern.

Die Anklage wirft der 22-jährigen Studentin zweifache Kindstötung vor. Sie soll in der Nacht zum 25. März einen Jungen direkt nach der Geburt in der elterlichen Wohnung erstickt und einen weiteren Jungen noch im Mutterleib durch Schläge umgebracht haben. Das tote Kind wurde im Krankenhaus durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht.

Der psychiatrische Gutachter Matthias Lammel sagte am Montag, dass zumindest bei der zweiten Tat eine «qualitative Bewusstseinsstörung» und damit ein Verlust der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Zur Begründung führte er den nach der Geburt des ersten Kindes weiter andauernden Geburtsvorgang und den durch die Querlage des zweiten Jungen bedingten lebensbedrohlichen Zustand der Mutter an. Sie sei nicht bewusstlos gewesen, habe aber die Orientierung verloren und die Situation nicht mehr wahrgenommen. Für die Geburt des ersten Kindes konnte der Sachverständige dagegen nicht sagen, ob hier eine Bewusstseinsstörung auszuschließen sei.

Lammel sagte, die aus sozial abgesicherten Verhältnissen stammende Studentin sei sehr behütet aufgewachsen, habe daher aber zu wenig gelernt, mit Problemsituationen klarzukommen. So habe sie auch Anzeichen einer möglichen Schwangerschaft «abgewehrt» und beispielsweise in Bauchschmerzen uminterpretiert. Bei solchen Frauen setze die Geburt ein, ohne dass sie sich darum Gedanken gemacht hätten. Es sei daher möglich, dass sie durch die Niederkunft überfordert war. Ein Motiv für die Tat habe ihm die Angeklagte nicht geliefert. Sie könne auch nicht rational erklären, warum sie sich nicht um Verhütung gekümmert hatte.

Der Vater der Kinder sagte als Zeuge aus, er habe von einer Schwangerschaft nichts mitbekommen. Er sei davon ausgegangen, dass die Angeklagte die Pille nehme, äußerte der 24-jährige Student aus Greifswald. Beide hatten nach seinen Angaben ein Jahr lang eine nicht auf Dauer angelegte sexuelle Beziehung geführt, die die Angeklagte zu Silvester 2008/09 beendet habe.

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb eines der Kinder nach der Geburt durch «Gewalteinwirkung auf den Kopf in Verbindung mit Erstickung». Der Junge habe mehrere Minuten lang gelebt. Beim zweiten Kind ist nach Angaben des Gutachters davon auszugehen, dass es durch schwere Gewalteinwirkung durch die Bauchdecke der Mutter auf den Kopf zu Tode kam.

Der Prozess wird am Dienstag (24. November, 9.00 Uhr) fortgesetzt. Voraussichtlich am Mittwoch sollen Plädoyers und Urteil folgen.

(ddp)

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