Vermischtes - Prozesse

Schweinfurter «Ehrenmord»-Prozess wohl vor dem Abschluss

09.03.2010 - 15:02 Uhr

Am Mittwoch werden Plädoyers und Urteil erwartet

Schweinfurt (ddp-bay). Die 15-jährige Büsra Ö. galt als intelligentes, fröhliches und selbstbewusstes Mädchen. Nur ihre westliche Lebensweise wurde der als Kind türkischer Eltern in Deutschland geborenen Büsra offenbar zum Verhängnis. Ihr eigener Vater tötete sie im Juni 2009 mit Dutzenden von Messerstichen. Seit 24. Februar muss sich der in der Türkei geborene 46 Jahre alte Besitzer einer Döner-Bude dafür vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten. Am Mittwoch (10. März) werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.

Mehmet Ö. gestand zwar die Tat teilweise, ließ aber über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, wonach er Büsra nicht habe töten wollen. «Das, was ich getan habe, ist furchtbar, ich kann es selbst nicht glauben. Ich habe meine Tochter über alles geliebt», beteuerte der Angeklagte vor dem Schwurgericht.

Die Anklage wirft ihm vor, seine schlafende Tochter mit mehr als 60 Messerstichen getötet zu haben, weil ihre Lebensweise nicht seinen Vorstellungen entsprach. So soll sie lange telefoniert und im Internet gechattet haben. Zudem sei sie mit einem 17 Jahre alten türkischstämmigen Jungen befreundet gewesen.

Doch all dies bestritt der Angeklagte. In den Wochen vor der Tat habe es zunehmend Streit und Diskussionen gegeben, weil er sich von seiner Tochter belogen gefühlt habe. Zudem habe er Angst gehabt, sie könne entführt und von Männern benutzt werden. Er begreife die Tat selbst nicht, fügte er an. Mit Familienehre habe diese jedoch nichts zu tun. Sein Verteidiger Norman Jacob sieht in dem Fall ebenfalls keinen klassischen Ehrenmord. »Da steht wohl mehr ein Problem psychischer Art im Raum«, hatte er auf ddp-Anfrage zum Prozessauftakt gesagt.

Die Zeugenaussagen vor der Kammer während der fünf Verhandlungstage ließen allerdings andere Schlüsse zu. So schilderte Büsras Mutter, der Angeklagte habe seine Tochter nachts geweckt und «psychischen Terror» auf sie ausgeübt. Er sei überzeugt gewesen, sie habe nachts heimlich mit ihrem Freund telefoniert. Büsras Tante sagte aus, viele türkische Männer hätten nie akzeptiert, dass sich ihre Töchter mit einem Jungen treffe. So habe Mehmet Ö. ihr gegenüber geklagt, dass er in der Moschee nicht mehr gegrüßt werde. Am Tag vor der Tat habe er Büsra gar nicht mehr in die Schule schicken wollen, stattdessen erst zur Tante nach München und dann zurück in die Türkei.

Als mögliches Motiv für die Tat nannte die Mutter die Angst des Angeklagten, seine Tochter, die immer ein Kopftuch getragen habe, könne eine sexuelle Beziehung eingehen. So habe er eventuell ein Chatprotokoll und Eintragungen auf ihrem Handy so missverstanden, dass sie die Pille nehme. Büsras Freund, der 17-jährige Salih D., sagte dagegen aus, sie hätten Händchen gehalten und sich auch geküsst, seien aber nicht intim geworden. Getroffen habe man sich heimlich, «damit es nicht rauskommt».

Im Gegensatz zur Verteidigung sah der psychiatrische Gutachter die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht aufgehoben. Er ging allenfalls von einer mittelschweren Depression aus, Mehmet Ö. habe regelmäßig gearbeitet. Die Verteidigung verlangte daraufhin neue Gutachten eines anderen Islamwissenschaftlers und eines weiteren Psychiaters. Es wird jedoch erwartet, dass die Kammer diese Anträge ablehnen wird. Andernfalls müsste der Prozess längere Zeit unterbrochen werden.

(ddp)

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