Politik - EU
Verfassungsgericht macht Weg für Griechenland-Hilfen frei
08.05.2010 - 19:30 Uhr
EU ringt um Euro-Stabilität - Opposition pocht auf Transaktionssteuer
Karlsruhe (ddp). Den deutschen Griechenland-Hilfen steht nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht wies am Samstag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Milliardenkredite ab. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf die möglichen Nachteile, die ein Stopp des Rettungspakets mit sich bringen könnte. Die eigentliche Verfassungsbeschwerde muss noch geprüft werden. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, blieb offen. Zuvor gaben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone grünes Licht für die Griechenland-Hilfen der EU.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich zufrieden über das Treffen der 16 Staats- und Regierungschefs der Eurozone am Freitagabend. «Ich glaube, dass wir gestern die richtigen Schritte beschlossen haben», sagte die Kanzlerin. Damit komme zum Ausdruck, «wir stehen gemeinsam als Euro-Länder zur Stabilität unserer Währung, weil es wichtig für jedes einzelne Land ist und die Bürger in jedem Land schützt». Zugleich räumte sie ein: «Es ist eine ernste Situation.»
Die erste Rate der Griechenland-Hilfen solle noch vor dem 19. Mai ausgezahlt werden, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer. An diesem Tag wird eine Anleihe von 8,5 Milliarden Euro fällig. Am Sonntag treffen sich die Finanzminister der Eurozone, um über weitere Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung zu beraten. Die EU-Kommission soll dafür ein Konzept zur Stärkung des europäischen Finanzsystems präsentieren.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht dem deutschen Beitrag am Griechenland-Hilfspaket nichts mehr im Wege. Die Karlsruher Richter legten ihrer Entscheidung die Annahme der Bundesregierung zugrunde, dass die Stabilität der gesamten Europäischen Währungsunion gefährdet sei, wenn es nicht gelinge, eine unmittelbar drohende Zahlungsunfähigkeit Griechenlands abzuwenden. «Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist», teilte das Gericht mit.
Am Freitag hatte eine Gruppe von fünf Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde gegen das Nothilfegesetz in Karlsruhe eingereicht. Aus Sicht der Kläger verstößt der deutsche Griechenland-Beitrag in Höhe von 22,4 Milliarden Euro gegen die EU-Verträge. Zuvor hatten sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Rettungspaket passieren lassen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung. «Die Bundesregierung ist durch das Bundesverfassungsgericht in ihrer juristischen Auffassung bestätigt worden, dass ein Eilrechtsschutz im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt», sagte die Ministerin. Ein Sprecher des Ministeriums bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als «Rückenwind für die Weichenstellung der Bundesregierung».
Die Grünen zeigten sich ebenfalls erfreut darüber, dass der Vorstoß «einiger Antieuropäer» zunächst gescheitert ist. «Griechenland zu helfen ist ein Gebot der Solidarität», hob Fraktionschef Jürgen Trittin hervor. Zugleich sprach er sich für «eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung» in der EU und Maßnahmen zur Eindämmung der Spekulation aus. «Dazu gehört unter anderem eine Finanztransaktionssteuer», bekräftigte Trittin.
Auch die designierte Vorsitzende der Linken, Gesine Lötzsch, sprach sich für eine europäische Finanzmarktregulierung, eine europäische Wirtschaftsregierung und eine Börsenumsatzsteuer aus. Die SPD kündigte an, im Falle eines Wahlsiegs in Nordrhein-Westfalen das Thema Finanztransaktionssteuer über den Bundesrat wieder aufzugreifen. «Wir werden auch Bundesratsinitiativen dazu starten», bekräftigte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier.
(ddp)
08.05.2010 - 19:30 Uhr | News-ID: 57045 | 137 Aufrufe
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